Veranstalter der Lehrveranstaltungen ist die SYNIS GmbH (im Folgenden nur SYNIS). Sofern nicht anders vereinbart hat eine Unterrichtseinheit 50 Minuten. Pausen erfolgen im Einvernehmen zwischen LehrveranstaltungsteilnehmerInnen und TrainerInnen.
Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erfolgt schriftlich per E-Mail, postalisch oder persönlich bei der Geschäftsführung von SYNIS. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich. Der Anzahl der Unterrichtseinheiten wird bei Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl prozentuell um die auf die Mindestteilnehmerzahl fehlenden LehrveranstaltungsteilnehmerInnen gekürzt. Erfolgen weniger als die Hälfte der notwendigen Anmeldungen, wird die Lehrveranstaltung abgesagt. SYNIS behält sich vor, LehrveranstaltungsteilnehmerInnen abzulehnen, da sie nicht über die notwendigen Vorkenntnisse verfügen oder weil andere Gründe gegen eine Teilnahme sprechen.
Das Entgelt für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist nicht vor Bestätigung der Anmeldung durch SYNIS, jedoch bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das den LehrveranstaltungsteilnehmerInnen bekanntgegebene Konto zu entrichten. Teilzahlungen können vor Veranstaltungsbeginn mit SYNIS vereinbart werden.
Eine Stornierung kann kostenlos 14 Tage (Eingang bei SYNIS) vor Beginn einer Lehrveranstaltung per E-Mail oder per Post erfolgen. Bei Stornierungen, die später erfolgen, wird eine Gebühr von 40% des Lehrveranstaltungsentgeltes verrechnet. Erfolgt die Stornierung am ersten Tag einer Lehrveranstaltung oder danach ist grundsätzlich das gesamte Lehrveranstaltungsentgelt fällig.
Die LehrveranstaltungsteilnehmerInnen werden über Änderungen im Ablauf der jeweiligen Lehrveranstaltung (Termine, Veranstaltungsort und TrainerInnen) rechtzeitig informiert. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund der Verhinderung einer Trainerin/eines Trainers wird den LehrveranstaltungsteilnehmerInnen ein Ersatztermin angeboten. Es besteht dabei und sowie bei Terminverschiebungen kein Anspruch auf Ersatz für eventuell entstandene Aufwendungen. Bei Absage einer Lehrveranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Lehrveranstaltungsentgelten.
Bei in Gruppen abgehaltenen Lehrveranstaltungen kann bei Verhinderung von LehrveranstaltungsteilnehmerInnen kein Ersatztermin angeboten bzw. eine Vergütung gewährt werden. Bei Lehrveranstaltungen im Einzelunterricht ist bei Verhinderung die zuständige Trainerin/der zuständige Trainer bis spätestens 16 Uhr des Vortages über die Verhinderung zu informieren. Andernfalls müssen die entfallenen Unterrichtseinheiten in Rechnung gestellt werden.
Die LehrveranstaltungsteilnehmerInnen erhalten eine Bestätigung über den Besuch der Lehrveranstaltung sofern sie mindestens 75% der Unterrichtseinheiten anwesend waren.
Die LehrveranstaltungsteilnehmerInnen sind verpflichtet, die Geschäftsleitung von SYNIS unverzüglich nach Feststellung eines Mangels entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung schließen wir jegliche Ansprüche aus.
SYNIS haftet nicht für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände der LehrveranstaltungsteilnehmerInnen sowie der bereitgestellten Lernunterlagen. Schadenersatzansprüche gegen SYNIS, die durch eigenes Verschulden verursacht werden, sind ausgeschlossen. SYNIS haftet nicht für die Anwendung der in den Lehrgängen erworbenen Kenntnisse.
Alle persönlichen Angaben von LehrveranstaltungsteilnehmerInnen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken von SYNIS.
Gerichtsstand: Wien
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Wien
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Institutsleitung: Eva Buchleitner, MA & Christian Kersch
April 2016